VORTEILE

Vorteile der Arbeitnehmer bei Entgeltumwandlung in der Altersvorsorge Entsorgungswirtschaft:

 

  • Individuelle Beratung
  • Sofortige und unwiderrufliche Rechte an jedem Vertrag
  • Keine Gesundheitsprüfung bei Berufsunfähigkeit und Witwenrente, sondern einfache Dienstfähigkeitserklärung des Arbeitgebers
  • Keine Wartezeiten
  • Obligatorische Beitragsübernahme bei bedingungsmäßiger Berufsunfähigkeit, gemäß Tarifvertrag
  • Günstige Vertragskosten - Gesetz der großen Zahl
  • Kein Kapitalanlagerisiko - hohe garantierte Leistungen - die Pensionskasse ist Mitglied in der Sicherungseinrichtung Protektor AG
  • Sichere Garantieleistungen und zusätzliche Überschussbeteiligung
  • Volle Förderung von Betriebsrenten und privaten Zulagenverträgen nebeneinander
  • Klare Struktur zwischen Betriebsrente und privatem Zulagenvertrag
  • Ansprechpartner bleibt immer die Altersvorsorge Entsorgungswirtschaft, auch bei Arbeitgeberwechsel, Ausscheiden oder als Rentner. So geht nichts verloren.
  • Die Branchenlösung Entsorgungswirtschaft vermeidet das Verwaltungschaos beim Arbeitgeberwechsel
  • Rückabwicklung beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers innerhalb der ersten 12 Versicherungsmonate, sofern nicht innerhalb der Branche (AVE) gewechselt wird (keine Minirenten oder Verluste)
  • Kapitaloptionen oder lebenslange Rentenzahlung
  • Berücksichtigung von Lebensgefährten/-innen im Todesfall
  • Einflussnahme der Tarifparteien


Ein zentrales Argument: Eigentumsrechte der Mitarbeiter
Alle Verträge über die Altersvorsorge Entsorgungswirtschaft werden beim Arbeitgeberwechsel mitgenommen. Es bestehen sofortige und unwiderrufliche Rechte an allen Verträgen. Der Anspruch gegen die überbetriebliche Einrichtung der Altersvorsorge Entsorgungswirtschaft in Verbindung mit der beauftragten Pensionskasse bleibt für alle Zukunft bestehen.