VORTEILE

Warum Arbeitgeber sich für die AVE entscheiden:

 

  • Keine zusätzlichen Beitrittskosten
  • Keine Beiträge zum Pensionssicherungsverein (Pensionskasse)
  • Keine eigene Prüfung und Kontrolle der Entgeltumwandlung notwendig
  • Keine Gesundheitsprüfung für Mitarbeiter notwendig
  • Rechtssicherheit durch Übereinstimmung mit dem Tarifvertrag
  • Keine finanzielle Nachhaftung für Arbeitgeber
  • Keine Anpassungsverpflichtung (Pensionskasse)
  • Keine Verwaltung ausgeschiedener Mitarbeiter oder von Rentnern
  • Klare Struktur zwischen privaten Zulagenvertrag und Betriebsrente
  • Reduktion der Subsidiärhaftung gemäß § 1 BetrAVG durch finanstarken Versicherer und Mitgliedschaft bei Protektor AG
  • Keine private Zulagenverwaltung
  • Keine individuelle Gesundheitsprüfung
  • Vollwertiges betriebliches Angebot mit Rechtssicherheit
  • Rückabwicklung beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers innerhalb der ersten 12 Versicherungsmonate, sofern nicht innerhalb der Branche (AVE) gewechselt wird (keine Minirenten oder Verluste)
  • Höhere Beteiligungsquoten durch bessere Mitarbeiterkommunikation  
  • niedrige Administrationsbeiträge

 

3 gute Gründe:

  • Keine zusätzliche Administration, weder am Anfang, noch während der langen Zeiträume einer Altersversorgung. Die Tariflösung hat Erfahrungen anderer Branchen verarbeitet und eine sehr schlanke, verwaltungsarme und verständliche Lösung erarbeitet.
  • Sicherstellung einer funktionierenden Alterssicherung über lange Zeiträume, die den Planungshorizont von Unternehmen deutlich überschreiten. Die beteiligten Finanzdienstleister halten die Tariflösung immer auf aktuellem Stand.
  • Hohe Rechtssicherheit und keine versteckten Haftungsrisiken. Eine Fülle von betroffenen Rechtsgebieten sind für Unternehmen nicht überschaubar, so dass eine Anlehnung an die tarifliche Lösung hohe Rechtssicherheit verschafft.