Warum Arbeitgeber sich für die AVE entscheiden:
- Keine zusätzlichen Beitrittskosten
- Keine Beiträge zum Pensionssicherungsverein (Pensionskasse)
- Keine eigene Prüfung und Kontrolle der Entgeltumwandlung notwendig
- Keine Gesundheitsprüfung für Mitarbeiter notwendig
- Rechtssicherheit durch Übereinstimmung mit dem Tarifvertrag
- Keine finanzielle Nachhaftung für Arbeitgeber
- Keine Anpassungsverpflichtung (Pensionskasse)
- Keine Verwaltung ausgeschiedener Mitarbeiter oder von Rentnern
- Klare Struktur zwischen privaten Zulagenvertrag und Betriebsrente
- Reduktion der Subsidiärhaftung gemäß § 1 BetrAVG durch finanstarken Versicherer und Mitgliedschaft bei Protektor AG
- Keine private Zulagenverwaltung
- Keine individuelle Gesundheitsprüfung
- Vollwertiges betriebliches Angebot mit Rechtssicherheit
- Rückabwicklung beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers innerhalb der ersten 12 Versicherungsmonate, sofern nicht innerhalb der Branche (AVE) gewechselt wird (keine Minirenten oder Verluste)
- Höhere Beteiligungsquoten durch bessere Mitarbeiterkommunikation
- niedrige Administrationsbeiträge
3 gute Gründe:
- Keine zusätzliche Administration, weder am Anfang, noch während der langen Zeiträume einer Altersversorgung. Die Tariflösung hat Erfahrungen anderer Branchen verarbeitet und eine sehr schlanke, verwaltungsarme und verständliche Lösung erarbeitet.
- Sicherstellung einer funktionierenden Alterssicherung über lange Zeiträume, die den Planungshorizont von Unternehmen deutlich überschreiten. Die beteiligten Finanzdienstleister halten die Tariflösung immer auf aktuellem Stand.
- Hohe Rechtssicherheit und keine versteckten Haftungsrisiken. Eine Fülle von betroffenen Rechtsgebieten sind für Unternehmen nicht überschaubar, so dass eine Anlehnung an die tarifliche Lösung hohe Rechtssicherheit verschafft.
© Altersvorsorge Entsorgungswirtschaft, AVE - Eine gemeinsame Einrichtung von BDE und ver.di