TODESFALL



Vor dem Rentenbeginn:
Beitragsrückgewähr

  • Bei der Beitragsrückgewähr wird im Todesfall das angesammelte Guthaben an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

 

Nach dem Rentenbeginn:
Die Rentengarantiezeit beträgt 20 Jahre (bei Vertragsbeginn vor 2005, 10 Jahre). Verstirbt der Rentenempfänger in der Rentengarantiezeit, so wird die laufende Rente bis zum Ablauf der restlichen Rentengarantiezeit an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen weitergezahlt.