EMPFEHLUNGEN

Allgemeine Empfehlungen und Hinweise

Die Tarifparteien empfehlen die Bruttoumwandlung über die Pensionskasse nach

§ 3 Nr. 63 EStG.

Die Betriebsrente (Pensionskasse/Direktversicherung) in Verbindung mit der direkten Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ist in den meisten Fällen der beste Weg. Zusätzlich kann eine Förderung durch einen Zuschuss aus der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers erfolgen.

Tipp: Als Fausformel lässt sich festhalten, dass bis zu einem Einkommen in Höhe der BBG, rd. 65% des letzten Aktiveneinkommen (brutto) unter Einschluss der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur Altergrenze zur Verfügung stehen sollten. Dies wird mit Beiträgen in Höhe von durchschnittlich ca. 8% des Bruttoeinkommens erreicht. Sinnvoll ist es daher die Entgeltumwandlung und ggf. die Riester-Rente an das laufende Einkommen anzugleichen.