PENSIONSKASSE

Steuerfreie Einzahlung


Über die Pensionskasse kann ein Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen werden. Der Vorteil gegenüber einer privaten Rentenversicherung liegt in der steuerfreien Abführung der Beiträge an die PK (§ 3 Nr. 63 EStG). Im Gegenzug werden die Rentenleistungen versteuert. In aller Regel sind die Steuerbelastungen dann jedoch geringer als im aktiven Berufsleben. Deshalb eignet sich die PK für nahezu alle Arbeitnehmer.

Die steuerfrei Einzahlung ist auf 4% der BBG-RV im ersten Dienstverhältnis begrenzt. Allerdings kann der steuerfreie Betrag um 1.800 EUR jährlich für die Mitarbeiter erhöht werden, die keine Pauschalversteuerung nach § 40b EStG nutzen.

 

Sozialversicherungsfreie Einzahlung


Die Beiträge zur PK sind bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2010 bis zu 2.640 EUR/Jahr) auch dann sozialversicherungsfrei, wenn sie monatlich an die PK abgeführt werden. Eine Erhöhung des sozialversicherungsfreien Betrages ist nicht möglich.



Besonderheiten im Vergleich zu Wettbewerbern:

 

Schutz in der Kapitalanlage

Durch die Anlagevorschriften der BaFin sind Spekulationen mit den Kundengeldern kaum möglich. Darüber hinaus ist die Pensionskasse Mitglied bei der Protektor AG und dadurch zusätzlich geschützt.

 

TIPP

Die Pensionskasse eignet sich für fast alle Mitarbeiter durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Umwandlungsbeträge. Die Leistungen werden erst beim Zufluss (Alter, Tod) versteuert.

Die Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen (VL) ist für Arbeitnehmer aller Steuerklassen höchst attraktiv.

 

Mit dem Arbeitgeber verhandeln!

Besonders vorteilhaft wird die Pensionskasse für den Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber einen Teil seiner ggf. eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in Form eines Zuschusses zur Entgeltumwandlung des Mitarbeiters weitergibt.